Engagement und Herzblut: Die HRK-Stiftung

13. Mai 2019

Huber, Reuss & Kollegen geht neue Wege. Mit der HRK-Stiftung bieten wir Mandanten einen einfachen Weg, gemeinnützige Einrichtungen zu unterstützen. Auch die Gründung einer Treuhandstiftung ist möglich.

Nach gut einjähriger Vorbereitungszeit war es Ende vergangenen Jahres endlich so weit: Im Dezember erhielt Huber, Reuss & Kollegen von der bayerischen Stiftungsaufsicht die Anerkennungsurkunde für die HRK-Stiftung. Damit war der Grundstein gelegt für eine Herzensangelegenheit von vielen Mitarbeitern und den Gesellschaftern. Denn mit der hauseigenen Stiftung können wir zum einen selbst gemeinnützig und mildtätig agieren, zum anderen unseren Mandanten einen einfachen und unbürokratischen Weg aufweisen, über Spenden, Zustiftungen oder eine Treuhandstiftung tätig zu werden. Neben den Gesellschaftern von Huber, Reuss & Kollegen haben sich auch 15 Mitarbeiter unseres Hauses finanziell als Stifter engagiert und Gründungskapital beigesteuert. Somit steht die Stiftung innerhalb von Huber, Reuss & Kollegen auf einem breiten und gesunden Fundament, ihren Stiftungszweck in die Tat umsetzen zu können.

„Die Idee, eine eigene Stiftung ins Leben zu rufen, beschäftigte uns schon etliche Jahre. Viele Mandanten haben uns in der jüngeren Vergangenheit darauf angesprochen, ob wir vertrauenswürdige Einrichtungen kennen, bei welchen Zuwendungen gut aufgehoben sind“, erklärt Michael Egner-Walter, der sich als Vorstand für die HRK-Stiftung ehrenamtlich zur Verfügung gestellt hat. „Vielen scheint es zunehmend wichtig zu sein, nach einem wirtschaftlich erfolgreichen Leben der Gesellschaft etwas zurückzugeben und somit Kapital und Wirkung miteinander zu verbinden. Unser Haus hat daher vor einigen Jahren begonnen, in Frage kommende gemeinnützige Einrichtungen zu prüfen. Wir wollten uns ein eigenes Bild davon machen, welche Zwecke die jeweilige Institution verfolgt und wer die handelnden Personen sind“, betont Egner-Walter.

Bei der HRK-Stiftung handelt es sich um eine sogenannte Förderstiftung. Stiftungszweck dieser rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von

  • Wissenschaft und Forschung
  • Kunst und Kultur
  • Jugend- und Altenhilfe
  • sowie der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.

Mandanten, die sich bei diesen Themen wiederfinden, können sich somit vertrauensvoll an die HRK-Stiftung wenden. Bei größeren Zuwendungen, bei welchen sich die Stifter eventuell auch persönlich einbringen möchten, kann man sich mit einer rechtlich unselbstständigen Treuhandstiftung unter die HRK-Stiftung hängen.

Doch was heißt das genau? Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob jemand Stiftungsgelder in den Grundstock der HRK-Stiftung einbringen (sog. Zustiftung) oder direkt spenden möchte. Im ersten Fall zahlt der Wohltäter in den Stiftungsgrundstock der HRK-Stiftung ein. Erträge wie Zinsen oder Dividenden, die mit diesem Grundstock erwirtschaftet werden, fließen dann gemäß Stiftungszweck bestimmten Einrichtungen zu. Welche Vereine und Organisationen unterstützt werden, entscheidet vertrauensvoll der Stiftungsvorstand der HRK-Stiftung.

Im zweiten Fall verfolgt der Stifter das Ziel zu spenden, so dass seine Spende direkt gemäß Stiftungszweck zeitnah verwendet wird. „Diese Zuwendung kommt innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausgesuchten Förderprojekten, Vereinen oder Organisationen zugute, die von uns geprüft und für förderwürdig eingestuft wurden“, sagt Christian Fischl, Geschäftsführer von Huber, Reuss & Kollegen, der sich ebenfalls ehrenamtlich für den Vorstand der HRK-Stiftung zur Verfügung gestellt hat. „Selbstverständlich können sich Stifter über die von uns ausgewählten Einrichtungen erkundigen und Wünsche äußern, wohin ihr Geld fließen soll. Dies wird im Rahmen der Möglichkeiten gerne berücksichtigt“, so Fischl.

In beiden Fällen dient die HRK-Stiftung als Filter. Bei einer eigenständig durchgeführten Spende müsste der Wohltäter selber prüfen und für sich entscheiden, ob eine Organisation redlich, ehrlich und sorgfältig agiert. Diese Rolle übernimmt die HRK-Stiftung, sodass sich der Stifter viel Arbeit erspart. Zudem kann er anonym bleiben. Vielen Vermögenden ist Anonymität ein hohes Gut, welches die HRK-Stiftung absolut gewährleisten kann.

Neben den genannten Möglichkeiten gibt es auch den Weg einer Treuhandstiftung. Hier können Mandanten relativ unkompliziert eine eigene, rechtlich unselbständige Treuhandstiftung gründen, die sogar ihren eigenen Namen tragen kann. „Der große Vorteil gegenüber einer klassischen Stiftung ist, dass sich die Stifter dem mühsamen und zeitintensiven Gründungsprocedere entledigen, da dies bereits über die HRK-Stiftung erfolgt ist“, erklärt Stiftungsvorstand Michael Egner-Walter. So wird als Erstes zusammen mit einem Rechtsanwalt ein Treuhandvertrag erstellt. Dieser muss mit dem übergeordneten Stiftungszweck der HRK-Stiftung konform gehen, kann aber trotzdem individuell gestaltet werden. In diesem Treuhandvertrag respektive der Stiftungssatzung der Treuhandstiftung werden alle wesentlichen Punkte wie Stiftungszweck, Organe etc. geregelt. Vorteil: Die Gründung einer Treuhandstiftung muss im Vorfeld nicht mit der Stiftungsaufsicht abgestimmt werden, „wobei wir bei solchen Themen eng mit der Stiftungsaufsicht zusammenarbeiten werden“, betont Egner-Walter.

Bei der Treuhandstiftung entscheiden zwar ebenfalls Vorstand bzw. Stiftungsrat über die Mittelverwendung. Allerdings ist hier das erklärte Ziel, dass mit dem Stifter gemeinsam vereinbart wird, wofür die Gelder verwendet werden sollen. Die bei einer rechtlich selbstständigen Stiftung aufwändige laufende Administration (Nachweise gegenüber der Stiftungsaufsicht, Einberufung und Dokumentation der Organe, Erstellung von Spendenbescheinigungen) fällt bei einer Treuhandstiftung deutlich geringer aus und kann von der HRK-Stiftung bzw. deren Organe gegen Entgelt miterbracht werden. Einzig von Seiten des notwendigen Rechtsbeistands fallen normale Gebühren an. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Verwaltung der Gelder innerhalb der Treuhandstiftungen professionell über die Huber, Reuss & Kollegen Vermögensverwaltung in Anspruch genommen werden kann.

„Die Treuhandstiftung ist somit ein optimales Konstrukt für Stiftungswillige, die ohne großen bürokratischen Aufwand ihren eigenen Stiftungswillen dokumentieren möchten“, so Egner-Walter. Hinzu kommt, dass sie mit dem Huber, Reuss & Kollegen Family Office einen starken Partner an der Seite haben, der sie zum Beispiel auch bei Fragen der Vermögensnachfolge zusammen mit spezialisierten Netzwerkpartnern unterstützt. „Letztlich können wir den Stiftungszweck auch über den Tod des Mandanten hinaus erfüllen“, betont Christian Fischl, „und den Willen der Stifter ehrenvoll weiterführen.“

Die HRK-Stiftung setzt sich aktuell aus einem Vorstand mit zwei Mitgliedern und einem Beirat mit vier Mitgliedern zusammen. Möglicherweise kommt zu einem späteren Zeitpunkt noch ein beratendes Kuratorium hinzu. Vorstand und Stiftungsrat handeln in der HRK-Stiftung ehrenamtlich. Laufende Kosten werden so gering wie möglich gehalten, was vor allem durch den Zugriff auf die bestehende Infrastruktur der HRK Vermögensverwaltung ermöglicht wird. Die Verwaltung des Stiftungsvermögens wird aktuell ebenfalls unentgeltlich von professionellen Mitarbeitern getätigt. „Es wird sehr konservativ angelegt sein, beginnend mit einer Aktienquote von etwa 20 Prozent. Bei einem höheren Grundstockvermögen und einem weiterhin anhaltenden negativen Zinsumfeld kann die Aktienquote entsprechend steigen“, führt Michael Egner-Walter an. Die Huber, Reuss & Kollegen Vermögensverwaltung hat diesbezüglich viel Erfahrung, da sie seit vielen Jahren erfolgreich das Kapital anderer Stiftungen verwaltet.

Insgesamt hat sich die HRK-Stiftung vorgenommen, dem Thema Transparenz eine hohe Bedeutung einzuräumen. So möchten wir unsere Entscheidungen auf unserer neu eingerichteten Internetseite veröffentlichen. „Sollten Sie mehr Details über die HRK-Stiftung wissen wollen oder mit dem Gedanken spielen, zu stiften, können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an uns wenden“, betont Christian Fischl, der zusammen mit Michael Egner-Walter für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung steht.

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